Vereinsausschluss Hans Kuthejl!

Erstellt am: 07.02.2016 | Allgemein, Sektion Tennis

Informelle Klarstellung:  Vereinsausschluss von Hans Kuthejl!

 

Hr Hans Kuthejil hat als Vorstandsmitglied als Kassierstellvertreter im Mai 2014
einem Neuen Mitglied (Hrn Rudi Deimel)
eine Mitgliedschaft um 10.- Euro ( statt 135.- Euro) zugesagt und verkauft.

Bei Kassaprüfung durch den Obmann wurde Hr Kuthejl  aufgefordert diesen
Vorgang sofort rückgängig zu machen, weil es absolut „vereinsschädlich“
sei einem neuen Mitglied einen nichterlaubten, um 90% vergünstigten
Tennis-Voll-Mitgliedsbeitrag zuzusagen und zu kassiern.

Der Obmann informierte Hrn Deimel Rudi dass weder der Vorstand informiert wurde,
noch dass Hr Kuthejl berechtigt war derartige Vergünstigung einer VOLL Mitgliedschaft zuzusagen.

Hr Kuthejl und Hr Deimel weigerten sich Anfangs den Differenz nachzuzahlen, tatsächlich wurde der Betrag dann durch private Sponsoren (auch Teile von Hrn Deimel ) in Folge zur Gänze einbezahlt und Hr Deimel konnte seine TENNIS VOLL Mitgliedschaft ordnungsgmäß nutzen.

Obwohl die Angelegenheit im August damit erledigt war
verlangte Hr Kuthejl auf eigenen WUNSCH
die Einsetzung eine SCHIEDSGERICHTES zur Klärung der Causa:

1. Hat der Obmann Stefan Korntheuer, Hrn Kuthejil vereinsschädigendes Verhalten schriftlich o. mündlich vorgehalten ?

2. War das Verhalten des Hrn Kuthejil einem neuen Mitglied eine VOLLMITGLIEDSCHAFT statt um 135.- um 10 Euro zuzusagen
und zu verkaufen vereinschädigend oder nicht .

Das Schiedsgericht wurde daraufhin im November einberufen und abgehalten:
Ein Schiedsgericht besteht zur Klärung eines Sachverhaltes zwischen zwei Parteien aus gesamt 5 Personen, je zwei Personen, die von den jeweiligen Parteien bestimmt werden und ein neutraler Vorsitzenden.

Von Hrn Kuthejl namhaft gemachte Personen waren Hr Franz Helm und Josef Träxler.
Von Hrn Korntheuer namhaft gemachte Personen waren Hr Hanspeter Hess und Hr Peter Korn. Als unabhängiger Vorsitz fungierte Hr Fritz Manseder.

Die Abstimmung zu Pkt 1 entfiel, weil der Beschuldigte Hr Korntheuer die Aussage „ vereinschädigend“ gegenüber Hr Kuthejl  getätigt zu haben im Schiedsgericht sofort bestätigte.

Die Abstimmung zu Pkt 2 fiel mit 5 zu 0 Stimmen so aus,
dass  das gesamte Schiedsgericht das  Verhalten von Hrn Kuthejil als definitiv vereinsschädigend beurteilte.

Das ist im Schiedsgerichtsurteil und Protokoll dazu dementsprechend festgehalten.

Die Folge:
Hr Kuthejl wurde aufgefordert von seiner VorstandFunktion zurückzutreten,
was er auch freiwillig tat,
und wurde in Folge per einstimmigen Vorstandbeschluss vom Verein ausgeschlossen!

Siehe Protokoll im Anhang :
Protokoll Schiedsgericht 18.11.14 unterschrieben

 

Vorstand UETV

Stefan Korntheuer                Peter Korn               Hans Peter Hess
Präsident                                Schriftführer           Kassier



Termine

Partner

Newsletter

    Facebook

    Werbung